Mietbedingungen

1. Die reguläre Mietdauer

Als reguläre Mietdauer gilt die Zeit zwischen 9.00 und 18.00 Uhr (andere Zeiten abhängig von der Buchung und Vereinbarung). Die Änderung der Mietdauer ist mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Die Parteien verpflichten sich dem Vertrag im Falle der Zustimmung des Vermieters eine schriftliche Ergänzungs- oder Änderungsvereinbarung hinzuzufügen. Jede zwischen den Parteien vereinbarte Abweichung der Leistungen berechtigt den Vermieter zur nachträglichen Anpassung des Angebotes und der Rechnung. Eine Terminoption kann für maximal 10 Tage reserviert werden. Zwei Wochen vor dem Buchungsdatum (oder weniger) kann eine Terminoption nur für maximal 2 Tage reserviert werden. Sollte weiterer Interessent bereit sein die Buchung zu bestätigen, gilt für den ersten Interessenten eine Buchungsoption von 24 Stunden. Für eine Anmietung am Sonntag wird ein Zuschlag von 33 % auf den Mietpreis erhoben. Alle früheren Ankünfte oder späteren Abreisen sowie Anlieferungen und Abholungen sind vorab mit dem Studioteam abzusprechen.

2. Miete, Überstunden, Zusätzliche Kosten

Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter den im Angebot genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer für die Nutzungsüberlassung gemäß vorstehender Nr. 1 zu zahlen. Für den Fall, dass der Mieter die in § 1 festgelegte Mietdauer überschreitet, verpflichtet er sich, dem Vermieter zusätzlich zum Angebotspreis einen Betrag in Höhe von 10 % der Gesamtmiete pro angefangene Stunde zu zahlen. Soweit der Vermieter im Auftrag des Mieters Verträge mit Dritten abschließt, z.B. für Ausstattung, Verpflegung oder ähnliches sind diese Kosten vom Mieter im Voraus in bar oder bargeldlos an den Vermieter zu zahlen. Vereinbaren die Parteien darüber hinaus Sonderleistungen, so sind diese wie im Angebot aufgeführt zu vergüten.

3. Rechnungsstellung, Zahlung

Der Mieter verpflichtet sich, einen Betrag von 80 % der Miete gemäß vorstehender Ziffer 2, Ziffer 1, sowie die vereinbarten Sonderleistungen gemäß dortiger Ziffer 3, als Vorauszahlung an den Vermieter zu zahlen. Für Neukunden mit Sitz in Deutschland und Kunden mit Sitz im Ausland sind zusätzlich 100% Anzahlung plus Kopie des Personalausweises oder der Gewerbeanmeldung erforderlich. Nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung ist der Vermieter berechtigt, eine Anzahlungsrechnung in Höhe der Anzahlung zu stellen. Die Zahlungen aus den Rechnungen des Standortanbieters sind innerhalb von 14 Bankarbeitstagen nach Rechnungserhalt fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Standortinhaber in Verzug. Die Mahngebühren einschließlich Gebühren für Telefon- und E-Mail-Kommunikation betragen 15 € zzgl. MwSt. pro Mahnung. Weitere Kosten des Mahnverfahrens werden gesondert berechnet. Bei Zahlungsverzug ab 14 Tagen nach Rechnungsdatum (§ 286 Abs. 2 Satz 2 bgb) Verzugszinsen in Höhe von 8,12 % seit dem 01.01.2020 für jeden weiteren Tag bis zur vollständigen Leistung (§ 288 Abs. 2) bgb).

4. Nutzung, Nutzungsübertragung, Hausordnung

Der Mieter darf das varvet studio nur zu dem vertragsgemäßen Zweck nutzen. Eine Änderung der Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Zur Untervermietung oder sonstigen Nutzung an Dritte ist der Mieter nicht berechtigt. Mit der Annahme des Angebots gilt die Hausordnung als angenommen. Für die Organisation und Lagerung von Geräten und Lieferungen wird je nach Aufwand eine Servicepauschale erhoben. Der Vermieter ist berechtigt, die Miete oder Teile davon nach gesonderter Vereinbarung im Voraus zu berechnen. Die Aufrechnung mit früheren oder künftigen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe zu zahlen, unabhängig davon, ob die Räumlichkeiten oder Ausstattungen vom Mieter tatsächlich im vereinbarten Umfang genutzt wurden. Equipment, Catering, Getränke und sonstige Leistungen wie Bühnenbau, Malerei oder Assistenz sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden separat verrechnet. Der Vermieter behält sich vor, Leistungen Dritter mit einem Bearbeitungszuschlag von 20 % zu verrechnen. Eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail, die aufgrund einer Buchungsanfrage vom Studio ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien bindend. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Parteien bei der Buchungsanfrage den Studiopreis nicht ausgehandelt haben. In diesem Fall erklärt sich der Mieter bereit, den für das Studio üblichen Mietpreis zu zahlen.

5. Kündigung, Widerrufsrecht

Die Festmietzeit gemäß Nr. 1 dieses Vertrages lässt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung ist der Verrmieter berechtigt, insbesondere wenn

a) der Miete trotz ordnungsgemäßer Rechnungsstellung und Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist die Vorauszahlung gemäß Nr. 3. dieses Vertrages nicht innerhalb von sieben Bankarbeitstagen leistet;

b) nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters eintritt. Eine solche Verschlechterung ist zu vermuten, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorgenommen werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden. Der Vermieter räumt dem Mieter ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag unter der Bedingung ein, dass der Mieter den jeweiligen Betrag an den Vermieter nach folgender Staffelung zahlt.

Stornokosten für Foto-/Videoproduktionen

Der Mieter kann bis eine Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Ab dem Zeitpunkt einer Woche bis zum Zeitpunkt genau 48 Stunden vor Mietbeginn sind Stornokosten in Höhe von 70 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Ab dem Zeitpunkt von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn sind 100 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Soweit eine anderweitige Anmietung möglich ist, werden die Stornokosten in Höhe der anderweitig erhobenen Miete erlassen. Falls zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung bereits eine Anzahlung beim Mieter geleistet wurde, wird diese Anzahlung im Falle einer Stornierung der Buchung nicht zurückerstattet.

Stornokosten Veranstaltung

Der Mieter kann bis 31 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn fallen Stornokosten in Höhe von 70 % der vereinbarten Miete an. 14 Tage vor Mietbeginn ist der volle Betrag zu entrichten. Wenn der Mieter bereits eine Anzahlung zur Bestätigung der Buchung geleistet hat, wird diese im Falle einer Stornierung der Buchung nicht zurückerstattet. Von varvet gebuchte Fremdleistungen wie Gastronomie und Technik etc. sind bei Annahme des Angebots vollständig zu bezahlen.
Während der Corona-Pandemie bleiben die Stornobedingungen unverändert, auch wenn die Shootings aufgrund eines Corona-Ereignisses verschoben werden.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, einen Ersatz für die Person in seinem Team zu finden, die am Produktionstag nicht arbeiten kann. Falls die Regierung und die Industrie- und Handelskammer restriktive Maßnahmen ergreifen und Fotoshootings oder Drehs nicht mehr zulassen, bieten wir nach Absprache die Möglichkeit, die Produktion zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.

6. Regulatorische Zulassunge

Es obliegt dem Mieter für die Zwecke der Vermietung etwa erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen; der Mieter hat diesbezüglich auf seine Kosten alle Auflagen zu erfüllen, auch wenn behördlich besondere Auflagen an die Mietsache gestellt werden. Insoweit wird der Vermieter vom Mieter schadlos gehalten. Der Vermieter ist im Rahmen seiner Nutzungssicherungspflicht lediglich dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Mietobjekts als Gewerbefläche baurechtlich zulässig ist.

7. Haftung der Parteien

Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin befindlichen Einrichtungen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Standortnehmer ist für Schäden an der Mietsache und/oder dem Gebäude sowie den zur Mietsache und/oder dem Gebäude gehörenden Einrichtungen ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder einer ihm beruflich zugehörenden Person verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die durch Kunden, Besucher, Lieferanten des Mieters sowie Handwerker, soweit sie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Mieters sind, verursacht werden. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Standortanbieter wegen einer Verletzung des Hausrechts und/oder eines Schadens nach Maßgabe vorstehender Ziffer geltend machen.

8. Sondervereinbarungen

Zustand der Mietsache, Materialien, Inventar
a) Der Mieter verpflichtet sich das gesamte Studio und das gesamte Studioinventar pfleglich zu behandeln, insbesondere bei der Anmietung von Requisiten, die größtenteils aus Möbeln bestehen. Etwaige Schäden sind unverzüglich zu melden und vom Vermieter unabhängig von der Begutachtung durch eine Versicherung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen oder durch einen Betrieb unserer Wahl fachgerecht reparieren zu lassen so weit wie möglich.
b) Der Mieter verpflichtet sich Gegenstände nicht über den Boden zu schieben oder zu ziehen, sondern ausschließlich zu tragen.
c) Es ist verboten Böden, Wände und Gegenstände mit sogenanntem Gaffa-Tape oder ähnlich widerstandsfähigem Klebeband abzukleben.
d) Zum Anbringen von Postern oder ähnlichem an den Wänden ist nur sogenanntes Washi-Tape erlaubt.
e) Inventar und Zubehör dürfen nur nach vorheriger Absprache als Requisiten verwendet werden.

Fotografieren und/oder Filmen

a) Foto- und/oder Filmaufnahmen sind nur innerhalb des Mietgegenstandes gestattet. Das Anbringen von Film- und/oder Blitzlicht außerhalb des Mietobjekts ist nur nach Genehmigung des Vermieters möglich.
b) Der Vermieter räumt dem Mieter das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Licht- und/oder Filmaufnahmen des Mietgegenstandes umfassend zu nutzen und zu verwerten, insbesondere zum Zweck der gewerblichen Vermarktung. Die Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen der Veröffentlichung, insbesondere im Internet.

Fürsorgepflicht

Während der Mietzeit ist der Mieter für die Verkehrssicherung verantwortlich und stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht während der Mietzeit resultieren. Der Vermieter hat den Mieter darüber informiert, dass der Standort über keinen erhöhten Einbruchschutz verfügt und für dort gelagerte Gegenstände –
beispielsweise über Nacht – keine Haftung übernommen wird. Der Vermieter hat keine Versicherung, um solche Risiken abzudecken. Die Nutzung des Internetanschlusses von varvet ist in der Miete inbegriffen. Sollte über die Internetverbindung eine Urheberrechtsverletzung auftreten, z.b. werden geschützte Werke von Teammitgliedern heruntergeladen, ist dies als unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a urhg illegal. Ein entstehender Schaden (Schadensersatzanspruch nach § 97 abs. 2 urhg) trägt der jeweilige Mieter.
Dem Mieter ist es untersagt in den ihm überlassenen Räumen beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische, homophobe, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte zu produzieren.

Lieferung / Parken von Fahrzeugen

Das Parken auf dem Gelände des Alten Güterbahnhofs ist teilweise kostenpflichtig. Im Bereich vor dem Studio ist das Parken weitesgehend kostenlos. Gekennzeichnete Parkflächen anderer Gewerbe sind frei zu halten.

9. Schriftform, Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch, wenn auf die Schriftform verzichtet werden soll. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. von den Parteien gewollten am nächsten kommt nicht durchsetzbare Bestimmung. Gleiches gilt für eine Lücke dieses Vertrages.